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Sprachendienst Dr. Herrlinger

AGBAGB

der Sprachendienst Dr. Herrlinger GmbH / Herrlinger & Partner
für Übersetzungen

Stand: September 2010



§ 1 Geltungsbereich, Ausschluss der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Nebenleistungen wie Hinweise, Auskünfte oder ähnliches, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden, wie zum Beispiel der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

(2) Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen begründet, die nicht selbst Vertragspartner werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen Dritten die Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit dieselben gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Dritte bei Begründung des Schuldverhältnisses von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt hat oder bereits hatte.

(3) Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen deren Geltung hiermit ausdrücklich. Früher getroffene Vereinbarungen oder frühere Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben.

§ 2 Vertragsschluss, Inhalt und Umfang der Leistung, Abtretungsverbot

(1) Unsere Angebote werden, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, kostenlos erstellt und sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme der Bestellung des Kunden oder den Beginn der Auftragsausführung durch uns.

(2) Für den Umfang der Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

(3) Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben sind nur Annäherungswerte, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.

§ 3 Anlieferung durch den Kunden

(1) Für die Eindeutigkeit und die Lesbarkeit der Quelltexte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Von uns werden Klartexte oder gängige Datenträger und Formate angenommen.

(2) Der Kunde hat für rechtsmängelfreie Quelltexte einzustehen. Werden wir für Verletzungen von Rechten in Anspruch genommen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 4 Verarbeitung

Die Übersetzung erfolgt umgangssprachlich und nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung in Fachsprache, unter Berücksichtigung erklärender Beilagen oder unter Verwendung von vom Kunden gewünschten Ausdrücken. Abweichende Formulierungen oder anderslautende Ausdrucksweisen in anderen Übersetzungen begründen keinen Mangel.

§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Die angegebenen Preise sind Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist, zuzüglich etwaiger Nebenkosten.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Der gesetzliche Anspruch auf gegebenenfalls höhere Verzugszinsen bleibt unberührt. Andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller sofort zur Zahlung fälligen Einziehungs- und Diskontspesen.

(3) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Tätigkeiten von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.

(4) Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir auf Grund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Kunden nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Kunde bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und/oder Scheck- bzw. Wechselproteste gegen den Kunden bekannt werden.

(5) Wir sind berechtigt, bei Lohn- oder Gehaltserhöhungen den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

(6) Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflusst seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Kunde verzichtet auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

(7) Alle Rechte an unserer Leistung verbleiben bei uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden.

§ 6 Lieferfrist, Teillieferungen, Gläubigerverzug, Lieferverzug

(1) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Freigaben oder etwa vereinbarter Vorauszahlungen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Firmensitz verlassen hat oder dem Kunden als versandbereit angezeigt wird, sofern aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht geliefert werden kann.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse, wie etwa Aufruhr, Streik, Brand, Beschlagnahme, Embargo, sofern diese Ereignisse von uns nicht zu vertreten sind, wir sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrags einwirken. Verlängert sich die Lieferfrist auf Grund solcher Umstände unangemessen, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder, soweit der Kunde an einer Teillieferung Interesse hat, vom nichterfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.

(3) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Kunden hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Die Übermittlung unserer Leistung erfolgt ab unserem Firmensitz.

(2) Die Gefahr geht in allen Fällen - einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme - mit der Aushändigung unserer Leistung an die Transportperson auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft unserer Leistung auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Eine Haftung für computerbedingte Übertragungsfehler wird ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Kaufmann, so hat er unsere Leistungen nach Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Kunden unverzüglich ab Erhalt unserer Leistung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns geltend zu machen. Versäumt der Kunde die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen, gilt unsere Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des BGB, besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen: Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit der Sache oder bei Vorliegen eines sonstigen Sachmangels nehmen wir bei fristgerechter Rüge für einen Zeitraum von 1 Jahr die Beseitigung des Mangels vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Kunde anstelle der Beseitigung des Mangels die vereinbarte Vergütung mindern, oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen.

(3) Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung übernommen haben, nicht jedoch für Schadensersatzansprüche des Kunden; insoweit verbleibt es bei den Beschränkungen der vorstehenden Absätze sowie den nachstehenden Bestimmungen des § 9.

§9 Haftung

(1) Wird unsere fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

c) für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheitsgarantie fallen, oder für Schäden, für die wir nach dem Gesetz zwingend haften.

Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt.

Im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen unserer/gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet auch dann keine Anwendung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(3) Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.

§ 10 Kündigung

Kündigt der Kunde den uns erteilten Auftrag, so hat er die vereinbarte Vergütung unter Abzug der von uns eventuell ersparten Aufrechnungen zu bezahlen. Die Kündigung durch den Kunden bedarf wie alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Schriftform.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks) ist 72138 Kirchentellinsfurt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Wir sind auch berechtigt, an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Kunde einverstanden.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(4) Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.



Sprachendienst Dr. Herrlinger GmbH
Wannweiler Str. 12
72138 Kirchentellinsfurt

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